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Bestandsaufnahme beim Mietvertrag

Für den Eigentümer eines Hauses ist es ratsam, eine Bestandsaufnahme bei Beginn und bei Ende des Mietverhältnisses durchzuführen. Nur mit einer kontradiktorisch aufgestellten Bestandsaufnahme können Sie den Mieter für etwaige Schäden haftbar machen.

Unsere Bestandsaufnahmen werden durch unseren Landmesser-Gutachter durchgeführt und gelten als Beweis zwischen den Parteien und vor Gericht. Lassen Sie die Bestandsaufnahme zusammen mit dem Mietvertrag registrieren, so sind Sie besser auf einen Unfall vorbereitet.

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