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Grundstücksteilung

Selbstverständlich wenden Sie sich an Ihren Landmesser-Gutachter. Das Grundstück wird vermessen. Der Vermessungsplan wird zu einer Akte über die Grundstücksteilung mit Bauvorschriften, Abmessungen, Fläche, Dienstbarkeiten usw. zusammengestellt, alles entsprechend Ihren Wünschen, oder wir schaffen optimierte Grundstücke; fertig für den Verkauf. Danach können die neuen Grundstücksgrenzen abgesteckt werden. Bei größeren Grundstücksteilungen werden neue Straßen, Kanalisationspläne, Wasser-, Grün- und Erholungszonen ausgearbeitet.

Sogar Privatpersonen erwägen manchmal eine Aufteilung des Grundstücks, die Vergabe eines Erbbaurechts oder vielleicht den Bau eines Mehrgenerationenhauses. Der Landmesser-Gutachter erstellt einen Vermessungsplan mit Abmessungen, Flächen und den neuen Eigentumsgrenzen.

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